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Erläuterungen und Einverständniserklärung zur PMU- oder Tattooentfernung mittels Laserbehandlung

Life Lines
Tattoo & Piercing Studio
Igelweid 22, 5000 Aarau, Schweiz

Persönliche Informationen

(Vor dem Aufkllärungsgespräch mit dem Lasertherapeuten bitte sorgfältig lesen,Fragen beantworten und ausfüllen!)

1. FUNKTIONSWEISE UND VERLAUF

1.1 Die Behandlung erfolgt ausschliesslich durch ausgebildete und geschulte Laserexperten.
1.2 Während der Behandlung hat der Kunde eine Schutzbrille zu tragen.

1.3  Die Tattooentfernung erfolgt durch ein Pikosekunden-, Q-switched Nd:YAG-,Alexandrit- oder Rubin-Lasersystem bis Klasse 4 nach dem Prinzip der selektiven Photothermolyse. Durch einen Lichtstrahl, einer ganz bestimmten Wellen­ länge werden die Farbpigmente der zu entfernenden Tätowierung oder des zu entfernenden Permanent-Make-ups mit Laserimpulsen behandelt. Die vom Laserimpuls ausgehende Energie wird dabei von den Tattoo- oder PMU-Pig­ menten aufgenommen (absorbiert). Durch die «Schockwelle• des energiereichen Laserstrahls zerfällt das Pigment in kleine Teile. Die «Zertrümmerten• Farbpartikel werden von den Makrophagen (Fresszellen) aufgenommen und durch das Lymphsystem aus der Haut abtransportiert.
1.4 Die Beseitigung der Pigmente hängt nicht nur von der Behandlung durch einen Laser ab, sondern insbesondere von der Nachsorge durch den Kunden sowie von der jeweiligen Selbstheilungsfähigkeit der Haut und damit vom indivi­duellen Heilungsverlauf. Das Behandlungsergebnis ist neben einer einwandfreien Nachsorge zudem abhängig vom Alter, von der Tiefe und von der Grösse der Tätowierung/des PMU sowie von der Zusammensetzung der Tattoo- oder PMU-Farben und dem eingesetzten Lasersystem.
1.5 Die erfolgreiche und vollständige Entfernung des Tattoos/des PMU's kann daher nicht garantiert werden. Ein zufrie­denstellendes Ergebnis der Behandlung wird in der Regel erst nach mehrmaligen Anwendungen erreicht (üblicherwei­ se 6-12 Behandlungen, bei von Laien gestochenen Tätowierungen in der Regel weniger Behandlungswiederholun­gen). In seltenen Fällen kann keine oder nur eine geringe Verbesserung erzielt werden.

2. FOLGEN UND RISIKEN

2.1 Die Behandlung ist nicht schmerzfrei.
2.2 Eine Hautverletzung ist in der Regel ausgeschlossen, da lediglich die Farbpigmente "getroffen" werden. Das umliegen­de Hautgewebe reagiert nicht auf die extrem kurzen Laserstrahlen und bleibt daher bei professioneller Anwendung grundsätzlich unverletzt. Sollten behandelte bzw. die abgesprengten Farbpartikel durch die Oberhaut austreten und dabei ein Gefäss treffen, so kann es in seltenen Fällen zu einem leichten Austritt von Lymphflüssigkeit oder Blutungen kommen. Auch bei sachgemässer Anwendung können zudem im Bereich der Behandlung und der nächsten Umge­bung Rötungen, Schwellungen, Entzündungen, Wundheilstörungen, Narbenbildungen, Pigmentverschiebungen, Ver­brennungen und andere für die Laserbehandlung typische Folgen auftreten. Eine Freisetzung von krebserzeugenden aromatischen Aminen beider Laserbehandlung ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft denkbar, aber nicht erwiesen und kann somit nicht sicher ausgeschlossen werden. Bei einigen Tattoo- oder PMU-Farben kann es unter Umständen zu einem Farbumschlag der eingebrachten Farbpigmente durch die Laserbestrahlung kommen.

3. VORBEDINGUNGEN DER LASERBEHANDLUNG

3.1 Über den gesamten Zeitraum der Behandlung (vom Beginn bis zur letzten Anwendung) dürfen keine Medikamente eingenommen werden,die photoallergische Reaktionen verursachen können. Auf die Medikamentenbeipackzettel wird verwiesen.
3.2 Der Abstand der Folgebehandlung zur vorausgehenden Behandlung sollte mindestens 4 bis 8 Wochen betragen. Nach der siebten Behandlung wird die Behandlungspause auf acht bis zehn Wochen erweitert. Für die Durchführung der Behandlung ist in jedem Fall eine ausreichende Abheilung der vorbehandelten Stelle Voraussetzung.

4. NACH DER LASERBEHANDLUNG

4.1 In den ersten Tagen nach der Laserbehandlung besteht eine erhöhte Infektionsgefahr Daher ist die behandelte Stelle sauber zu halten und täglich zu desinfizieren. Auf die Anwendung von Seife ist zu verzichten. Möglicher Schorf, Krus­ten oder Blasen dürfen nicht aktiv entfernt/abgekratzt werden.
4.2 Die gelaserten Stellen dürfen bis zur vollkommenen Abheilung weder natürlicher Sonneneinstrahlung noch künstli­cher UV Bestrahlung ausgesetzt werden. Bei unvermeidbarer Sonneneinstrahlung ist die Haut mit geeigneten Sonnenschutzcremes zu schützen (mindestens UV-Lichtschutz-Faktor 30+, besser 50+).
4.3 Im Fall des Auftretens von Entzündungen, Wundheilstörungen, plötzlichen oder aussergewöhnlich starken Schmerzen oder sonstigen ungewöhnlichen Symptomen ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
4.4 Die beigefügten Nachsorgehinweise zur Tattooentfernung sind zwingend einzuhalten.

 

5. EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG DES KUNDEN (NACH DEM AUFKLÄRUNGSGESPRÄCH )

Unterschrift Kunde

Unterschrift Behandler/Behandlerin

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